Was ist die GEMA?
Die GEMA (= Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in der Musikbranche mit der Wahrnehmung von Urheberrechten betraut ist. Zu diesem Zweck betreibt sie das Inkasso von Gebühren für die Musikwiedergabe. Die dabei eingenommenen Beträge werden auf
jene Künstler, Komponisten und Texter verteilt, die
Mitglied der GEMA sind.
Wer ist Kunde der GEMA?
Wer in Deutschland Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht, ist automatisch Kunde der GEMA. Das gilt sowohl für Veranstalter von
Musikdarbietungen als auch für diejenigen, die z.B. in ihrer Praxis oder ihren Geschäftsräumen
Hintergrundmusik abspielen.
Wer muss Gebühren bezahlen?
Gebührenpflicht besteht grundsätzlich, wenn Sie in Ihrer Praxis/Ihren Geschäftsräumen Radio- und Fernsehprogramme empfangen. Die Wiedergabe von MCs oder CDs ist gebührenpflichtig, wenn
auf diesen Tonträgern das GEMA-Logo abgedruckt ist. Damit wird dem Nutzer
signalisiert, dass der Urheber Mitglied der GEMA ist und von ihr Tantiemen bezieht.
Wann besteht keine Gebührenpflicht?
Wenn Sie in Ihrer Praxis/Ihren Geschäftsräumen kein Radio und keinen Fernseher betreiben, sondern über Ihren CD-Spieler oder Kassettenrekorder ausschließlich GEMA-freie Musik abspielen, fallen für Sie keine GEMA-Gebühren an. An dieser Stelle auch der dringende Hinweis: In Ihrer Musikanlage darf kein Radiogerät eingebaut sein.
Was ist bei Kontrollen zu beachten?
Außendienstmitarbeiter der GEMA kontrollieren, ob in Geschäftsräumen
Musik abgespielt wird. Es besteht jedoch keinerlei Verpflichtung, unangemeldet
Kontolleure durch Geschäfts- oder Nebenräume zu führen. Sinnvoll ist es, auf einem Geschäftsbriefbogen eine Liste mit
den von Ihnen regelmäßig abgespielten GEMA-freien Titeln sowie den
entsprechenden Komponisten/Autoren zu erstellen und sie für einen Besuch eines GEMA-Mitarbeiters bereitzuhalten.
Wer bescheinigt die GEMA-Freiheit?
Die GEMA-Freiheit wird durch den Komponisten/Autor bescheinigt und nicht durch die GEMA selbst. Im Übrigen ist eine einmalige Bescheinigung hierüber ausreichend und das Ausstelldatum unerheblich. Es gibt keine zeitliche Beschränkung bezüglich der GEMA-Freiheit eines Musiktitels.
Eine entsprechende Bescheinigung über die GEMA-freiheit der Musik von Dr.
Arnd Stein können Sie jederzeit bei uns anfordern. Sie haben auch die Möglichkeit, sich diese Erklärung als pdf-Dokument
herunterzuladen und auszudrucken. Hierzu
benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie über den Button kostenlos
installieren können.
GEMA-Bescheinigung (pdf-Dokument)
Alle Angaben sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz
sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu den behandelten
Fragen erteilen
wir Ihnen gerne weitere Auskunft.
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